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Attraktives Investment: Wohn- und Geschäftshaus mit hoher Rendite . Kaltmiete 125.000,00 € p.a.
Neu
- Objektart
- Haus
- Objekttyp
- Wohn- und Geschäftshaus
- Vermarktungsart
- Kauf
- PLZ
- 75172
- Ort
- Pforzheim
- ImmoNr
- GI-AZ-419
- Wohnfläche
- ca. 477 m²
- Grundstücksgröße
- ca. 175 m²
- Anzahl Zimmer
- 18
- Kaufpreis
- 1.780.000,00 €
- Energieausweis
- liegt zur Besichtigung vor
- Außen-Provision
- 4,76 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein saniertes und renoviertes Wohn- und Geschäftshaus aus dem Baujahr 1975. Die Immobilie befindet sich in einem gepflegten Gesamtzustand und ist vollständig vermietet.Die Gesamtfläche gliedert sich in eine Gewerbeeinheit (Gastronomie) mit ca. 330,00 m² vermietbarer Nutzfläche sowie vier Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 263,00 m².
Das Objekt stellt eine solide und nachhaltige Kapitalanlage mit stabilen Mieteinnahmen dar.
Lage
Die Immobilie befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Pforzheim, in der Leopoldstraße 10. Die Lage zeichnet sich durch ihre hervorragende Erreichbarkeit und die Nähe zu sämtlichen Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus.Einkaufsmöglichkeiten, gastronomische Angebote, Dienstleister, Ärzte sowie öffentliche Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. Der Hauptbahnhof Pforzheim sowie mehrere Bus- und Bahnverbindungen befinden sich in kurzer Entfernung und gewährleisten eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an das regionale und überregionale Verkehrsnetz.
Durch die zentrale Lage besteht eine hohe Nachfrage sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich, was den Standort besonders attraktiv für Kapitalanleger macht.
Ausstattung
Aufstellung der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen:- 07/2003 bis 12/2023 - Um - und Ausbau der Wohnungen vom 2. OG bis 4.OG - Hier wurden alle Bäder und Küchen neu installiert und gefliest und Steigstränge erneuert
- Die Bodenbeläge wurde erneuert
- Malerarbeiten wurden komplett durchgeführt sowie die Fenster komplett ersetzt
- Die Natursteinfassade wurde zur Straße hin gereingt
- EG und OG - Bereich des Pächters ( Kochlöffel ) wurden die Fenster enrneuert
- Steigleitungen im Bereich Gastronomie erneuert ( 03/2015 / 03/20216 )
- 04/ 2024 wurde der Übergabepunkt i/ Energie erneuert
- 06/2025 Teilersetzung der Fenster im 1. OG - Gastronomie Köchlöffel
Rechtliche Hinweise
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Goldschild Immobilien GmbH, Behrstraße 90, 73240 Wendlingen, info@goldschild-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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